Die Daten sind und bleiben öffentlich zugänglich.
Die EU hat mit der Open-Data-Richtlinie (EU) 2019/1024 dafür gesorgt, dass Behörden und öffentliche Verkehrsbetriebe ihre Daten zur Verfügung stellen müssen. Das ist keine Bitte, sondern eine Pflicht. Für Sie bedeutet das: Die Datengrundlage ist dauerhaft gesichert.
Sie dürfen diese Daten kommerziell nutzen.
Um ganz sicherzugehen, hat die EU nachgelegt: In der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 werden Mobilitätsdaten als "hochwertige Datensätze" eingestuft. Das bedeutet:
a) Kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich erlaubt.
b) Der Zugang muss über moderne Schnittstellen (APIs) erfolgen.
c) Die Daten werden unter einer offenen Lizenz bereitgestellt.
Sie können sich also darauf verlassen, dass die Nutzung der Daten in unserem Widget für Sie vollkommen rechtssicher ist.
Liste der Provider und deren Lizenzbestimmungen
- List Item #1
- List Item #2
- List Item #3